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Kinder können Missbrauch melden

29. Januar 2012 | Schweiz, Erwachsene, Kinder, Bildung und Beruf, Gesellschaft und Politik, Recht, Newsletter, Tschau, Julex, Jugendnetz Uri | | kinderlobby.ch

Die UN-Kinderrechtskonvention wurde am 19. Dezember 2011 durch das 3. Fakultativprotokoll ergänzt. Dadurch erhalten Kinder die Möglichkeit, sich bei Verletzung ihrer Rechte beim Kinderrechtsausschuss zu beschweren. Die Kinderlobby Schweiz fordert den Bundesrat auf, dieses Protokoll noch in diesem Jahr zu unterzeichnen.

Die Generalversammlung der UNO hat am 19. Dezember 2011 das 3. Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Im Zentrum steht die Beschwerdemöglichkeit an den Kinderrechtsausschuss, wenn Rechte einzelner Kinder oder einer Gruppe von Kindern in einem konkreten Fall missachtet werden. Die Kinder oder ihre Vertreter können sich in solchen Fällen direkt an den Kinderrechtsausschuss wenden und ihre Rechte geltend machen.

 

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